Inklusion an bayerischen Grund- und Mittelschulen

Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen

„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen“ (Art.2 Abs.2 Satz1 BayEUG).

Inklusion im schulischen Bereich bedeutet, dass Schüler*innen mit und ohne Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam den Unterricht an einer Regelschule besuchen.

Eltern haben auf Grund einer Vielfalt von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an allen Schularten in Bayern bis hin zu den spezialisierten Förderzentren für alle Förderschwerpunkte ein echtes Entscheidungsrecht. Im Regelfall entscheiden die Eltern, ob ihr Kind ein Förderzentrum besucht oder die Regelklasse einer allgemeinen Schule. Ziel ist es immer, den geeignetsten Förderort für die Bedürfnisse des Kindes auszuwählen und somit den Bildungsweg des Kindes bestmöglich zu gestalten.

 

Jeder Mensch gehört dazu

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Inklusion an Regelschulen:

Einzelinklusion
Inklusive Klassenformen
Schulen mit Schulprofil „Inklusion“
Beratung für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung
Inklusionsberatung am Schulamt