Der örtliche Personalrat

Personalvertretung für Ihre Anliegen!

für die Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen

beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Rhön-Grabfeld


- Wahlperiode 2021-2026 -

Im Rahmen der Stufenvertretung (ÖPR – BPR – HPR) werden alle Lehrkräfte, Schulleiter/innen, Verwaltungsangestellte und weitere angestellte Kräfte an den Grund- und Mittelschulen durch Personalräte vertreten:


Auf Schulamtsebene
Örtlicher Personalrat

Auf Bezirksebene
Bezirkspersonalrat an der Regierung von Unterfranken

Auf Landesebene
Hauptpersonalrat am Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus


Aufgaben des örtlichen Personalrats:

Die Aufgaben der Personalräte sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) beschrieben:

Der örtliche Personalrat beschäftigt sich in seiner praktischen Arbeit vor allem mit

  • der Mitwirkung bei der Versetzung von Beschäftigten innerhalb des Schulamtsbezirkes Rhön-Grabfeld
  • der Mitwirkung von Fortbildungsangeboten für die Beschäftigten
  • der Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungsprämien
  • der individuellen Beratung in dienstrechtlichen Fragen
  • Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen

Des Weiteren ist er mit personal- und dienstrechtlichen Vorgängen befasst, wie

Einstellung, Verbeamtung, Beförderung, Versetzung, Disziplinarmaßnahmen, Entlassungen, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Schuldienst, den Inhalten von Personalfragebögen, usw.

 

Wichtig: Abgrenzung zu Berufsverbänden

Ein Personalrat darf keine Rechtsvertretung übernehmen. Für Widersprüche gegen Verwaltungsakte und für Klagen vor den Gerichten z. B. bei Anfechtungen von Dienstlichen Beurteilungen ist der Personalrat nicht zuständig. Unterstützung findet man in diesen Fällen bei der Rechtsabteilung von Berufsverbänden oder bei Rechtsanwälten.

Unsere örtlichen Personalräte im Landkreis Rhön-Grabfeld vertreten die dienstlichen Interessen und Anliegen aller Lehrkräfte, Schulleiter/innen, Verwaltungsangestellten und weiteren angestellten Kräfte an den Grund- und Mittelschulen:

Jede/r Beschäftigte hat die Möglichkeit, sich jederzeit mit Beschwerden und Anliegen an den Personalrat zu wenden. Der Personalrat wird diese prüfen und wenn sie ihm berechtigt erscheinen, gegenüber der Dienststelle vertreten.

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden! Wir freuen uns sehr auf persönlichen Kontakt mit Ihnen…

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Vorsitzender

 

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