Abschlüsse an Mittelschulen für externe Bewerber

Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

  • die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
  • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
  • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.

Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständigen Mittelschule anmelden.

Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.

Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. Februar (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO) an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.

Die Leistungsanforderungen richten sich nach dem gültigen Lehrplan der bayerischen Mittelschule und umfassen den Stoffbereich der 9. Jahrgangsstufe.

Jahresfortgangsnoten werden in der Festlegung der Gesamtnoten nicht miteinbezogen. Zur Errechnung der Gesamtbewertung wird die gewichtete Summe aus den erzielten Einzelnoten durch 9 geteilt. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.