Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen
- die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
- die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
- die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule
als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.